Jährliche Nachweispflicht nach §390 SGB V
IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V für Arzt- und Zahnarztpraxen
Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt, dass Ihre Praxis-IT den Anforderungen entspricht — und dass sich das belegen lässt, Jahr für Jahr. Ich übernehme die Nachweisführung als wiederkehrende Jahresleistung, dazu die Koordination bei TI-Umstellungen und im laufenden Betrieb.
Was gerade auf Sie zukommt
Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist Dauerpflicht, keine Einmalaufgabe
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen — bekannt als §75b SGB V, inzwischen in §390 SGB V geführt — ist keine einmalige Sache. Die Anforderungen sind nach Praxisgröße gestaffelt und laufend einzuhalten: Schulungen, Updates, Zugänge, Geräte. Wer das sauber dokumentiert, kann im Ernstfall zeigen, dass er seiner Verantwortung nachgekommen ist.
Der TI-Betrieb hört nicht auf
Konnektoren, Karten und Zertifikate laufen ab, neue Anwendungen kommen dazu. Die Telematikinfrastruktur ist Dauerbetrieb, kein Projekt mit Enddatum.
Die Termine setzt jemand anderes
TI-Umstellungen kommen mit Fristen, die Sie nicht beeinflussen. Wer sie zu spät bemerkt, hat am Ende Zeitdruck statt einer geordneten Umstellung.
Was ich für Ihre Praxis übernehme
TI-Anbindung und -Betreuung
Anbindung, Umstellungen und laufende Betreuung. Ich koordiniere den Ablauf, halte Fristen nach und dokumentiere, was umgesetzt wurde; die technische Arbeit erfolgt teils durch mich, teils über meinen festen Umsetzungspartner. Für Planung, Abstimmung und Nachweis haben Sie einen Ansprechpartner.
IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b/§390 SGB V
Die jährliche Überprüfung, die Dokumentation und die Nachweisführung als wiederkehrende Jahresleistung. Sie bekommen einen festen Termin im Kalender statt einer offenen Aufgabe, die niemand auf dem Schirm hat.
IT und TI bei der Praxisneugründung
Eng gefasst auf die IT-Seite: Beantragung von SMC-B und eHBA, Planung der IT-Erstausstattung und Förderanträge im TI-Kontext. Damit die Technik am Eröffnungstag steht.
Wo mein Angebot endet
Bei der TI- und IT-Ausstattung Ihrer Neugründung begleite ich Sie von Anfang an. Rechtliche Fragen der Zulassung und der Vertragsgestaltung sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung gehören nicht zu meinem Angebot — dafür arbeite ich mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater zusammen.
Preise auf Anfrage
Nach einer kurzen Bedarfsermittlung erhalten Sie ein individuelles Angebot — für die laufende Betreuung ebenso wie für einmalige Vorhaben. Pauschalpreise nenne ich vorab nicht, weil Praxisgröße, Ausstattung und Ausgangslage zu unterschiedlich sind.

Verantwortung aus einer Hand
Meine Rolle: Ich verantworte und koordiniere. An einem TI-Thema hängen in einer Praxis schnell mehrere Beteiligte — Ihr IT-Dienstleister, der Anbieter Ihres Praxisverwaltungssystems, die Herausgeber von eHBA und SMC-B. Ich kläre, was zu tun ist, hole die nötigen Angebote ein, koordiniere Termine und stehe dafür gerade, dass es passiert. Sie müssen nicht wissen, wer wofür zuständig ist — das ist mein Teil.
Die Aufteilung ist festgelegt: Planung, Abstimmung und Nachweisführung liegen bei mir, ebenso die Verantwortung. Einen Teil der technischen Arbeiten führe ich selbst aus, für den anderen arbeite ich mit einem festen Umsetzungspartner. Am Praxisalltag ändert das nichts — angerufen werde ich.
Erreichbar bin ich montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Anfragen beantworte ich am selben oder am nächsten Werktag. Für Praxen mit laufender Betreuung ist eine erweiterte Erreichbarkeit nach Vereinbarung möglich.
Für die Nachweisführung bereite ich mich fachlich weiter vor: BSI IT-Grundschutz-Praktiker und ISO 27001 Foundation sind in Vorbereitung. Beide zielen auf genau die Anforderungen, die §390 SGB V an Dokumentation und Belegbarkeit stellt.
Was in eine prüffeste Dokumentation gehört
Eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Geräte, Systeme und Zugänge. Die Zuordnung, wer für welchen Bereich verantwortlich ist — Praxis, IT-Dienstleister, Softwareanbieter. Der Umsetzungsstand je Anforderung der Richtlinie, mit Datum und Bearbeiter. Die Begründung dort, wo eine Anforderung bewusst anders gelöst wurde. Nachweise über Schulungen und Einweisungen der Mitarbeitenden. Die Sicherungs- und Rücksicherungsroutine samt letztem Test. Und eine Übersicht der eingesetzten Cloud-Dienste mit den zugehörigen Verträgen und Testaten.
Häufige Fragen zur IT-Sicherheitsrichtlinie
Stand: August 2026. Die IT-Sicherheitsrichtlinie wird jährlich überprüft und in der Regel alle zwei Jahre an den Stand der Technik angepasst. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung von KBV bzw. KZBV.
So läuft eine Zusammenarbeit an
1
Ihre Anfrage
Sie schildern in ein paar Sätzen, worum es geht und was ansteht. Ein Anruf geht genauso.
2
Meine Antwort
Sie hören innerhalb von zwei Werktagen von mir. Wenn ich der Falsche bin, sage ich Ihnen das gleich.
3
Erstgespräch
Unverbindlich. Wir klären, was wirklich das Thema ist.
4
Bestandsaufnahme
Ich sehe mir an, was vorliegt: Technik, Verträge, Zuständigkeiten, Dokumentation. Danach wissen wir beide, wo Sie stehen.
5
Angebot
Ein konkreter Vorschlag mit Umfang, Ablauf und Preis. Erst dann entscheiden Sie.
Wie ist Ihre Praxis-IT gerade aufgestellt?
Schildern Sie mir in ein paar Sätzen, wer Ihre IT betreut und wann der letzte Nachweis nach §75b/§390 SGB V erstellt wurde. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, was ansteht — auch dann, wenn gerade nichts zu tun ist.
